Mai 2010 – 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99 und vom 14. Der Standort konnte nicht bestimmt werden. Dezember 2014 – 4 StR 512/14, StV 2015, 637). Die Entscheidung ist besonders bemerkenswert, weil der Senat die Tatbestandsmerkmale des bewaffneten Handeltreiben lehrbuchartig geprüft hat. Dezember 2013 – 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82; Beschlüsse vom 14. gtag('config', 'UA-105187291-1', { 'anonymize_ip': true }); Verhaltensregeln im Stau auf der Autobahn – wie verhalte ich mich als Autofahrer und wie als Motorradfahrer? Einer Aufhebung des Strafausspruchs bedarf es nicht. 1 Nr. (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. Aufl., § 30a Rn. Dezember 2009 – 3 StR 516/09, Rn. Auch die auf §§ 69, 69a StGB gestützte Maßregelanordnung ist rechtsfehlerfrei. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. ; vgl. Im Fall II. Der Grundtatbestand des § 29 Abs. 2 BtMG handelt es sich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal nach § 14 Abs. b) Weiterhin hat die Kammer nicht berücksichtigt, dass auch die Mindeststrafe des verdrängten Tatbestandes in Höhe von einem Jahr (§ 29a BtMG) oder – wie von der Kammer fehlerhaft angenommen -zwei Jahren (§ 30 BtMG) nur dann zur Anwendung kommt, wenn nicht auch hinsichtlich des verdrängten Tatbestandes ein minder schwerer Fall gegeben ist (BGHR BtMG § 30a Abs. Der Senat hielt es für angebracht, das Verfahren an ein anderes Landgericht zurückzuverweisen (§ 354 Abs. April 2019 – 1 StR 21/19, Rn. Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben. Drogenhandel mit Waffen: Welche Strafen drohen? Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Christian Steffgen, ist seit 20 Jahren in der Verteidigung von Betäubungsmittelstraftaten spezialisiert. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.07.2009 (BGBl. Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen, 1. ; vgl. Abgesehen davon ist die Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe wegen Nichtbeachtung des Halbstrafenzeitpunkts auch für sich genommen durchgreifend rechtsfehlerhaft. 2 BtMG) zu entscheiden. Als Prozesserklärung ist die Revisionsbegründung indes auslegungsfähig. 91; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Dies gilt trotz des für besonders schwere Fälle eröffneten Strafrahmens des § 29 Abs. Auflage, § 30a Rn. Mai 2019 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.2. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617 Rn. März 2000 - 3 StR 50/00, BGHR BtMG § 30a Abs. Januar 2017 – 4 StR 597/16, NZV 2017, 278, 280). Die Kammer hätte somit die Sperrwirkung der Mindeststrafe des § 29a BtMG – ein Jahr Freiheitsstrafe – anwenden müssen.b) Weiterhin hat die Kammer nicht berücksichtigt, dass auch die Mindeststrafe des verdrängten Tatbestandes in Höhe von einem Jahr (§ 29a BtMG) oder – wie von der Kammer fehlerhaft angenommen -zwei Jahren (§ 30 BtMG) nur dann zur Anwendung kommt, wenn nicht auch hinsichtlich des verdrängten Tatbestandes ein minder schwerer Fall gegeben ist (BGHR BtMG § 30a Abs. Zwar kann die Bewertung der Erfolgsaussichten aufgrund der unterschiedlichen Maßstäbe, die an die Behandlungsprognose anzulegen sind (vgl. Auch der Strafausspruch begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Im Fall II. Dies gilt im Ergebnis auch für den Strafausspruch im Fall II.2 der Urteilsgründe.3a) Nach den hierzu getroffenen Feststellungen finanzierte der Angeklagte seinen Lebensunterhalt und seinen Betäubungsmittelkonsum mit dem gewinnbringenden Verkauf von Amphetamin. 6; Beschlüsse vom 20. Wie verhält es sich, wenn der Angeklagte die Waffen nicht verwenden wollte ? Ausreichend für die Verwirklichung des Straftatbestandes der bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Der 3. Hierbei durfte es in den Blick nehmen, dass der Angeklagte einen Schlagstock und drei Wurfmesser in seiner Wohnung als Waffen griffbereit . 21; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. 3. Auch wenn Ziel der Behandlung im Maßregelvollzug sein könne, die Therapiebereitschaft bei einem Verurteilten erst zu wecken, habe nicht die Überzeugung gewonnen werden können, dass „zumindest die Möglichkeit“ bestehe, „bei dem Angeklagten diese Therapiebereitschaft zu wecken“; denn angesichts der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, von denen im Wege der Untersuchungshaft bereits mehr als vier Monate vollstreckt seien, „wäre die Unterbringung nach § 64 StGB voraussichtlich länger als die tatsächlich vollstreckte Länge der Freiheitsstrafe.“ Es bestehe daher „auch kein Anreiz für den Angeklagten, seine Einstellung zur Unterbringung nach § 64 StGB im Hinblick auf eine mögliche Verkürzung des Freiheitsentzugs zu ändern.“13b) Weder die Ausführungen zur Gefährlichkeitsprognose noch die Erwägungen, mit denen die Strafkammer ihre Annahme fehlender hinreichender Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB begründet, halten rechtlicher Überprüfung stand.14aa) Die Erwägungen zur Gefährlichkeitsprognose sind lückenhaft. Tierabwehrsprays sind indes weder Waffen im technischen Sinne des § 1 Abs. 2 StGB geringer ist als die Mindeststrafe des § 30a Abs. 2 Waffe 2 Rn. März 2013 – 4 StR 547/12, Rn. März 2017 – 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284). Danach entnimmt der Senat dem Gesamtzusammenhang des Beschwerdevorbringens im vorliegenden Fall den Willen, dem Revisionsgericht das angefochtene Urteil insgesamt auch zur sachlich-rechtlichen Nachprüfung zu unterbreiten. c) Der Senat ändert den Schuldspruch betreffend den Angeklagten M. daher in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 2 BtMG im Wege der teleologischen Reduktion nicht geboten (BGH, Beschl. Januar 1997 – 4 StR 603/96, NStZ 1998, 25, 27; SSW-StPO/Franke, § 260, Rn. aa) Allerdings hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass M. in eigener Person den Qualifikationstatbestand der bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen. Die Frage der Fahruntüchtigkeit bei alkoholisierten Elektrorollerfahrern wird von den Gerichten unterschiedlich angesehen. Oktober 2015 – 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. Soweit das Landgericht darauf verweist, dass die Therapiemotivation des Angeklagten im Maßregelvollzug auch nicht geweckt werden könne, weil dieser „voraussichtlich länger als die tatsächlich vollstreckte Länge der Freiheitsstrafe dauere“ ist diese Erwägung schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil das Landgericht sich zur erforderlichen Dauer einer suchttherapeutischen Behandlung nicht verhalten hat.174. Rechtsfehlerhaft wird jedoch vom Landgericht für die Bestimmung der Höchststrafe nicht die nach ständiger Rechtsprechung für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung des § 30a Abs. Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. 1 BtMG einschließlich der in § 29 Abs. April 2003 – 3 StR 369/01, Rn. Das Rauschgift wurde sichergestellt.5b) Das Landgericht hat einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 30a Abs. September 1997 – 2 StR 431/97 und vom 27. 6; Beschluss vom 20. 5). Das Urteil beruht jedoch nicht auf diesem Rechtsfehler. nur BGH, Urteile vom 10. SEO und Webdesign realisiert durch ALMARON, Weitere Rechtsgebiete zum Bereich Strafrecht. 3 BtMG an. 2 Nr. Im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet (§ 349 Abs. September 2019- 4 StR 126/19, juris Rn. Er muss insbesondere abschätzen können, ob im Falle des bewaffneten Handeltreibens mit BtM ein sog. gtag('config', 'UA-105187291-1', { 'anonymize_ip': true }); Verhaltensregeln im Stau auf der Autobahn – wie verhalte ich mich als Autofahrer und wie als Motorradfahrer? window.dataLayer = window.dataLayer || []; Das alles ist von der Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt worden. 2 der Urteilsgründe festgesetzte Einzelstrafe auf. ; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. 2; Urteil vom 26. Zwar wollte M., dass Ö. das Pfefferspray angesichts der Gefahr einer polizeilichen Kontrolle „verschwinden“ ließ. Der 1. In dem vom BGH entschiedenen Fall besaß der Angeklagte ein Jagdmesser und einen ausgezogenen Teleskopschlagstock, in einer Schublade im Büroschrank ein Springmesser und in einer Schublade des Schlafzimmerschrankes einen weiteren ausziehbaren Teleskopschlagstock. Die danach gebotene umfassende Überprüfung des angefochtenen Urteils auf sachlich-rechtliche Rechtsfehler bleibt hinsichtlich des Schuldspruchs ohne Erfolg. Dezember 2009 – 3 StR 516/09, Rn. 2 BtMG (, Es ist nicht auszuschließen, dass die Kammer hinsichtlich des Falls 1 bei zutreffender Annahme einer Mindeststrafe von nur einem Jahr – die Annahme eines minder schweren Falles des § 29a BtMG liegt bereits aufgrund der Vorbelastungen eher fern – eine geringere Strafe verhängt hätte.”, b) Um dem neuen Tatrichter eine aufeinander abgestimmte. Verurteilung wegen bewaffneter Einfuhr neben bewaffnetem Handeltreiben - Anwendung des minder schweren Falles nach § 30 a Abs. April 2020 - 1 StR 99/20, juris Rn. 1Das Landgericht hat den Angeklagten wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge „in einem minder schweren Fall” sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Mai 2016 wegen unerlaubter bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. 3 BtMG, da es sich insoweit um eine Strafzumessungsregel handelt, deren Anwendung einen richterlichen Wertungsakt voraussetzt. Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung des Strafrahmens (gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe – Höchststrafe) bei Betäubungsmittelstraftaten einige Varianten festgelegt bei denen insbesondere die Mindeststrafe erheblich erhöht wird. Eine solche Zweckbestimmung nahm M. ausweislich der Feststellungen jedoch selbst nicht vor. § 30a Abs. Rspr. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. gtag('js', new Date()); Juni 2017, Az: 1 KLs 23 Js 10553/15 (3). 2 Nr. Dezember 2016 (1 StR 499/16) dieses Urteil im Strafausspruch aufgehoben. Juli 2010 – 3 StR 169/10, StV 2011, 271, 272), auseinanderfallen und eine Entscheidung dahin in Betracht kommen, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG möglich erscheint, während eine Anordnung gemäß § 64 StGB in Ermangelung hinreichender Erfolgsaussicht zu verneinen sein kann. Demnach ist eine . Strafsenat des BGH hatte jüngst über einen Fall zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 1 BtMG, dem gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist klar: Grundsätzlich ist gegen den eigentlichen Tatvorwurf vorzugehen. 91; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Die Prüfung ist aber nicht zu Ende, denn der Senat rechnet nun dem Angeklagten M. die vom Haupttäter Ö. vorgenommene Zweckbestimmung zu: „bb) Damit scheidet eine Strafbarkeit des M. wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. Empty paragraph killer - multiple returns will not break the site's style. Die dort bezeichneten Gegenstände (z.B. 2 Nr. 922 ff.).“. 2 Satz 2 StPO nicht und ist daher unzulässig. 2 BtMG führt (s. dazu Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Die Revision des Angeklagten ist zulässig. Auch der Strafausspruch begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. 16; Beschlüsse vom 5. Denn er führte den PKW, mit dem die Betäubungsmittel nach Deutschland verbracht wurden; das genügt (vgl. 119 ff.). 2 StPO). 2 Nr. 2 StPO).21. 3 BtMG Entscheidungstenor 1. BGH, Beschluss vom 30. 2 Satz 2 StPO genügenden Weise begründet und daher bereits unzulässig – mit der Sachrüge Erfolg, soweit das Landgericht von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. 3 Strafzumessung 3; nicht tragend zur Sperrwirkung auch der Strafobergrenze vgl. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und, Das Landgericht hatte den Angeklagten mit Urteil vom 20. Juni 2005 – 1 StR 227/05. 2. a) Im Fall II. 1 der Urteilsgründe begegnet die, „Die Kammer hat den Fall 1 rechtsfehlerfrei als minder schweren Fall nach § 30a Abs. Das Landgericht Hannover hatte einen Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit dem Führen einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. September 1995 – 2 StR 434/95, NStZ-RR 1996, 47, 48). 3. 2) ordnet für Handel, Herstellung, Abgabe oder Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe an. 2 StPO). April 2019 – 1 StR 21/19, Rn. 2 BtMG enthält eine Qualifikation zu § 29a Abs. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit dem Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gem. 98 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Die restlichen Betäubungsmittel, 27,73 Gramm Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von 37,9% und 4,58 Gramm Kokain, die der Haupttäter überwiegend gewinnbringend weiterverkauften wollte, schmuggelten der Angeklagte M. und der Haupttäter Ö. in dem vom Angeklagten geführten PKW nach Deutschland ein. Insbesondere ist gegen die Annahme täterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln nichts zu erinnern, auch wenn Ö. das Heroin und Kokain jeweils in seiner Jackentasche hatte und M. die Autofahrt, mit der die Betäubungsmittel nach Deutschland eingeführt wurden, lediglich auf Bitten des Ö. aus Gefälligkeit und gegen Erstattung seiner Benzinkosten vornahm. Aufl., § 1 Rn. Ob das der Fall ist, kann sich dabei aus den Umständen ergeben bei denen der Gegenstand mitgeführt wird. 3 BtMG.Es ist nicht auszuschließen, dass die Kammer hinsichtlich des Falls 1 bei zutreffender Annahme einer Mindeststrafe von nur einem Jahr – die Annahme eines minder schweren Falles des § 29a BtMG liegt bereits aufgrund der Vorbelastungen eher fern – eine geringere Strafe verhängt hätte.”11Dem schließt sich der Senat an.12b) Um dem neuen Tatrichter eine aufeinander abgestimmte Festsetzung der Einzelstrafen zu ermöglichen, hebt der Senat auch die im Fall II. Das Rechtsmittel hat Erfolg.21. Diese Maßstäbe gelten auch für die dem Tatgericht obliegende Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt. 1 BtMG darstellt. Rspr., vgl. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln "in nicht geringer Menge" in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz eines Schlagrings sowie eines Gegenstandes, der . 3 BtMG an. In unmittelbarer Nähe bewahrte der Angeklagte bewusst griffbereit einen mit Diabolo-Spitzgeschossen geladenen, funktionsfähigen Gasrevolver, bei dem Gas und Projektile nach vorne austreten, einen Teleskopschlagstock sowie ein funktionsfähiges Elektroschockgerät auf.4Das Amphetamin stammte aus einem einheitlichen Betäubungsmittelvorrat, den der Angeklagte zum Teil auch in seiner Wohnung aufbewahrte; dort befanden sich unter anderem 299,3 Gramm Amphetamin-Öl-Zubereitung mit einer Wirkstoffmenge von 20,4 Gramm Amphetaminbase, die ebenfalls zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren.